BAFA-geförderte Unternehmensberatung für KMU
Staatliche Förderung für Unternehmensberatung
Feyerabend-Consulting ist als Berater im Förderprogramm
„Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet.
Das bedeutet:
Unter bestimmten Voraussetzungen können kleine und mittlere Unternehmen einen staatlichen Zuschuss von bis zu 50 % der Beratungskosten erhalten.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss nach Abschluss der Beratung.
Welche Beratungen können gefördert werden?
Gefördert werden Beratungsleistungen zur wirtschaftlichen, organisatorischen und strategischen Weiterentwicklung von Unternehmen.
Typische Themen sind beispielsweise:
- Verbesserung von Organisations- und Verantwortungsstrukturen
- Optimierung von Führungsprozessen
- Digitalisierung von Geschäftsprozessen
- Einführung von Kennzahlen- und Steuerungssystemen
- Verbesserung der wirtschaftlichen Transparenz
- Strukturierung von Entscheidungs- und Kommunikationswegen
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
Im Rahmen des Förderprogramms können Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 50 % des Beratungshonorars erhalten.
Das förderfähige Beratungshonorar ist aktuell auf 3.500 € begrenzt.
Damit beträgt der maximale Zuschuss derzeit 1.750 €.
Der Zuschuss wird nach Abschluss der Beratung und Prüfung der Unterlagen durch das BAFA ausgezahlt.
Ablauf der Förderung
Der Ablauf einer BAFA-geförderten Beratung ist klar strukturiert:
1. Erstgespräch
In einem unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam:
- Ihre aktuelle Unternehmenssituation
- mögliche Beratungsansätze
- ob eine Förderung grundsätzlich in Frage kommt
2. Antragstellung
Der Förderantrag wird durch das Unternehmen selbst über das BAFA-Portal gestellt.
Erst nach Antragstellung und Freigabe kann die Beratung beginnen.
3. Durchführung der Beratung
Die Beratung erfolgt strukturiert und analysierend und umfasst unter anderem:
- Analyse der Ausgangssituation
- Identifikation von Verbesserungspotenzialen
- Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen
Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich beratend.
4. Beratungsbericht
Nach Abschluss der Beratung wird ein strukturierter Beratungsbericht erstellt.
Dieser enthält unter anderem:
- Analyse der Unternehmenssituation
- konkrete Handlungsempfehlungen
- priorisierte Maßnahmenübersicht
Der Bericht ist Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung.
5. Auszahlung der Förderung
Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses durch das BAFA.
Wer kann die Förderung nutzen?
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an junge Unternehmen in Deutschland.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Sitz des Unternehmens in Deutschland
- wirtschaftliche Tätigkeit
- Einhaltung der KMU-Kriterien
Die konkreten Förderbedingungen werden durch das BAFA festgelegt.
Hinweis zur Förderung
Die konkrete Förderfähigkeit sowie die Höhe des Zuschusses hängen von den individuellen Voraussetzungen des Unternehmens und den jeweils gültigen Förderbedingungen des BAFA ab.
Unverbindlich prüfen, ob eine Förderung möglich ist
Wenn Sie überlegen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, klären wir gerne in einem kurzen Gespräch:
- ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderfähig ist
- welche Themen sinnvoll bearbeitet werden können
- wie der Ablauf der Förderung aussieht
Kontakt aufnehmen
Martin Feyerabend
staatlich geprüfter Betriebswirt
Telefon: 02173-2607127
Mobil: 0177 6774928
E-Mail: info@feyerabend-consulting.de

